Deutschland wird zu einem
Land mit konsequentem Nichtraucherschutz
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Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: Wichtiger Baustein der
Präventionsstrategie - Nun sind Länder gefordert
Der Bundestag hat heute in 1. Lesung das Gesetz zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens beraten. Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt erklärte dazu: „Deutschland wird zu einem Land mit
konsequentem Nichtraucherschutz. Das Gesetz ist ein wichtiger
Baustein der Präventionsstrategie der Bundesregierung.“
Das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ regelt
ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen
des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in
Bahnhöfen. Das Gesetz sieht ferner eine Verschärfung des
Jugendschutzgesetzes vor.
Passivrauchen zählt zu den größten Gesundheitsrisiken. Tabakrauch
ist zum bedeutendsten Schadstoff in Innenräumen geworden. Mehr als
die Hälfte der Kinder unter sechs Jahren leben in Deutschland in
einem Haushalt, in dem mindestens eine Person raucht. Die
Belastungen mit Feinstaub durch Tabakrauch sind in vielen
Diskotheken gefährlich hoch. Passivrauch kann eine ganze Reihe von
akuten und chronischen Krankheiten verursachen. Von fast 5.000
Inhaltsstoffen des Tabakrauches sind über 70 Krebs erregend. Studien
haben ergeben, dass in Deutschland jährlich über 3.300 Todesfälle
auf Passivrauch zurückzuführen sind.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verwies darauf, dass
Nichtraucherschutz und Kampagnen wie die Aufklärungskampagne
„rauchfrei“ zwei Seiten einer Medaille seien. Schmidt:
„Nichtraucherschutz und Aufklärung tragen dazu bei, eines der
größten Gesundheitsrisiken unserer Zeit zu verringern.“
An die Länder appellierte sie, in den nächsten Monaten in ihren
Regelungsbereichen möglichst einheitliche Lösungen durchzusetzen.
Nur wenn es auch in Gaststätten einen konsequenten
Nichtraucherschutz gebe, könne sich Deutschland mit Nachbarn wir
Italien, Irland, Belgien, Frankreich, Luxemburg oder Großbritannien
messen.
Das Gesetz beinhaltet im Einzelnen:
Das Rauchen wird grundsätzlich verboten in
- allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes; dazu gehören
Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche
Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Luft, zu Wasser, auf der
Schiene und auf der Straße sowie
- in Bahnhöfen.
Sofern eine ausreichende Zahl von Räumen vorhanden ist, können
gesonderte Räume (und entsprechende räumliche Einheiten) für
Raucherinnen und Raucher vorgesehen werden.
Die Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes werden verbessert.
Der Jugendschutz wird verschärft. Die Abgabe von Tabakprodukten an
Jugendliche unter 18 wird gänzlich verboten.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.bmg.bund.de.
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