rechtsschutzversicherung - Lexikon
 
Anspruchsteller
 
Als Anspruchsteller bezeichnet man denjenigen, der entweder für sich oder für einen Dritten gegenüber dem Versicherer Ansprüche (Schadenersatz) geltend macht.
 
 

• © 2000-2009 rechtsschutzversicherung-hier.de •

 
Die rechtsschutzversicherung sollten Sie einmal online vergleichen.