rechtsschutzversicherung - Lexikon
Versicherungsende
Das Versicherungsende gibt an wann ein Versicherungsvertrag aufgehoben wird und der Versicherungsschutz über den Versicherungsvertrag endet. Schäden nach Versicherungsende werden nicht mehr reguliert.
• © 2000-2009 rechtsschutzversicherung-hier.de •