rechtsschutzversicherung - Lexikon
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder auch Nutzungsberechtigter des in der Police bezeichneten Grundstücks, Gebäude oder Gebäudebestandteils.
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