Rechtsschutzversicherung

 
 

Online Vergleich Rechtsschutzversicherung

Arbeitsrechtsschutz Hilft Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zu klären, in der ersten Instanz zahlt jede Partei ihre Rechtskosten selbst.
Schadenersatz-Rechtsschutz: Schadenersatzrechtsschutz tritt ein, wenn eigene Schadenersatzansprüche gegen Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
   
 
   

Verkehrs-Rechtsschutz:

Diese Art der Rechtsschutzversicherung tritt für nahezu alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen, Strafverfahren, Führerschein und allen Ersatzansprüchen rund ums Auto zu tun haben  Der Rechtschutz gilt für alle Insassen des Autos.
Vertrags- und Sachschaden-Rechtsschutz: Wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht werden oder abgewendet werden sollen tritt der Vertrags. und Sachschaden-Rechtsschutz ein. z.B.: Kaufvertrag, Reparaturvertrag, Kredite etc.

Miet- und Eigentums-Rechtsschutz

Alle aus Miet- und Eigentum entstehenden Streitigkeiten werden über den Miet- und Eigentums-Rechtsschutz abgedeckt.
Beratungs-Rechtsschutz Den Beratungsrechtsschutz brauchen Sie, wenn Sie den Rechtsanwalt oder Notar für eine Rechtsauskunft in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen sind Bauvorhaben, Scheidung oder Erbschaften. Auch Bußgelder und Geldstrafen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Privatrechtsschutzversicherung Welche Varianten gibt es in der Privatrechtsschutzversicherung?
Sozialgerichts-Rechtsschutz Dies betrifft die Prozesse vor den Sozialgerichten , hier werden die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungsprozesse verhandelt.
   
 
   
Steuer-Rechtsschutz Rechtsschutz vor den Finanz- oder Verwaltungsgerichten
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz Versicherungsschutz bei Strafverfahren oder Bußgeldverfahren vor Gerichten.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Streitigkeiten vor Verwaltungsbehörden oder dem Verwaltungsgericht sind hier versichert.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Schützt den Versicherten als Eigentümer / Vermieter oder Mieter von Wohnungen und Grundstücken. Er ersetzt Kosten aus Streitigkeiten mit Vertragspartnern, Verwaltungsorganen oder Nachbarn.
   


 

 

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ÖRAG ARB 01.10.2009

1. Inhalt der Rechtsschutzversicherung

2. Versicherungsverhältnis

3. Rechtsschutzfall

4. Formen des privaten Versicherungsschutzes